Norm
ABGB §1159Rechtssatz
Auch eine mit einer kürzeren als der gesetzlichen Kündigungsfrist ausgesprochene Kündigung beendet das Dienstverhältnis; § 29 AngG ist in diesem Fall analog anzuwenden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Auflösung, Dienstverhältnis, fristwidrig, Kündigungsentschädigung, Anspruch, Ansprüche, Wirksamkeit, AnalogieEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0028175Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.05.2010