RS OGH 1969/10/22 5Ob229/69, 6Ob505/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1969
beobachten
merken

Norm

ABGB §1222
AußStrG §16 BIII2b

Rechtssatz

Die Ansicht, daß eine noch vor der Eheschließung erteilte Einwilligung der Eltern eine Untersuchung der Gründe der zunächst erklärten Mißbilligung entbehrlich mache, ist nicht offenbar gesetzwidrig.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 229/69
    Entscheidungstext OGH 22.10.1969 5 Ob 229/69
  • 6 Ob 505/88
    Entscheidungstext OGH 28.01.1988 6 Ob 505/88
    Vgl; Beisatz: Die Wertung der Unterstützung der Antragstellerin bei der Vorbereitung der Hochzeit als Entkräftung der zuvor geäußerten Einwände und Kritik an der Eheschließung ist nicht offenbar gesetzwidrig. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0086319

Dokumentnummer

JJR_19691022_OGH0002_0050OB00229_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten