Norm
ABGB §1222Rechtssatz
Die Ansicht, daß eine noch vor der Eheschließung erteilte Einwilligung der Eltern eine Untersuchung der Gründe der zunächst erklärten Mißbilligung entbehrlich mache, ist nicht offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0086319Dokumentnummer
JJR_19691022_OGH0002_0050OB00229_6900000_001