Norm
ABGB §1170Rechtssatz
§ 1170 ABGB regelt nicht den Zeitpunkt der Entstehung des Entgeltsanspruches des Unternehmers, sondern für den Fall, daß nichts anderes vereinbart wurde oder üblich ist (vgl SZ 23/26), nur den Zeitpunkt der Fälligkeit dieses Anspruches. Der Anspruch auf Werklohn ist aber schon mit dem Abschluß des Werkvertrages existent geworden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0021897Dokumentnummer
JJR_19691022_OGH0002_0050OB00200_6900000_001