Norm
ZPO §405 DIIIdRechtssatz
Wird auf Übereignung einer ganzen Liegenschaft, deren Preis feststeht, geklagt und ist das Begehren nur hinsichtlich eines Teiles davon begründet, so muß das Klagebegehren zur Gänze abgewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0041063Dokumentnummer
JJR_19691022_OGH0002_0060OB00242_6900000_002