Norm
ZPO §502 Abs2 Ca6Rechtssatz
Die Frage, ob der geschiedenen Frau auf Grund ihrer Arbeitsfähigkeit oder ihrer Pflicht, minderjährige Kinder zu betreuen, eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 66 EheG zugemutet werden kann und ob aus einer solchen Tätigkeit ein für den Unterhalt ausreichendes Einkommen erzielt werden kann, ist eine Frage der Unterhaltsbemessung (vgl Judikat 60 neu Pkt II Z 2 = SZ 27/177).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0042612Dokumentnummer
JJR_19691022_OGH0002_0070OB00185_6900000_001