RS OGH 1969/10/29 5Ob260/69, 6Ob646/80, 3Ob506/89, 6Ob90/08s

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Veröffentlicht am 29.10.1969
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Norm

HGB §14
HGB §16

Rechtssatz

Ein Gesellschafter, der sich weigert, eine für die Herstellung des Registerstandes notwendige Erklärung abzugeben, kann von den anderen Gesellschaftern zu dieser Mitwirkung im Prozeßweg gezwungen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0061681

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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