- 8 Ob 221/69
Veröff: SZ 42/168
- 2 Ob 119/72
Entscheidungstext OGH 15.06.1972 2 Ob 119/72
- 7 Ob 251/73
Entscheidungstext OGH 07.02.1974 7 Ob 251/73
Beisatz: Daher auch keine Teilaufhebung. (T1)
- 2 Ob 106/75
Entscheidungstext OGH 30.05.1975 2 Ob 106/75
- 7 Ob 585/77
Entscheidungstext OGH 23.06.1977 7 Ob 585/77
Vgl
- 2 Ob 49/79
Entscheidungstext OGH 26.06.1979 2 Ob 49/79
Auch
- 8 Ob 147/80
Entscheidungstext OGH 06.11.1980 8 Ob 147/80
- 3 Ob 602/81
Entscheidungstext OGH 07.10.1981 3 Ob 602/81
Auch
- 1 Ob 614/81
Entscheidungstext OGH 16.12.1981 1 Ob 614/81
Veröff: MietSlg 33649
- 1 Ob 823/81
Entscheidungstext OGH 27.01.1982 1 Ob 823/81
Veröff: RZ 1982/42 S 164
- 8 Ob 256/81
Entscheidungstext OGH 11.02.1982 8 Ob 256/81
- 8 Ob 629/89
nur: Die Feststellung der compensando eingewendeten Gegenforderung im Urteilsspruch bei dessen Fassung gemäß § 545 Abs 3 Geo ist einer Teilrechtskraft nicht fähig. (T2)
Beisatz: Richtet sich die Revision eindeutig nur gegen die Verneinung des Bestandes der Gegenforderung und lässt die Klagsforderung gänzlich unberührt, so hat der OGH darauf (ungeachtet der wegen des tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhanges fehlenden Rechtskraft dieses Entscheidungsteiles) nicht mehr einzugehen. (T3)
Veröff: RdW 1990,77 = JBl 1990,523
- 1 Ob 622/94
Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 622/94
Auch; Beisatz: Bei einem infolge einer prozessualen Aufrechnungseinrede zu fällenden dreigliedrigen Urteil ist weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein der Rechtskraft fähig, sondern lediglich die sich daraus ergebende Entscheidung über das Klagebegehren. (T4)
Veröff: SZ 68/44
- 7 Ob 2148/96z
Entscheidungstext OGH 23.10.1996 7 Ob 2148/96z
Beis wie T4
- 4 Ob 2342/96g
Entscheidungstext OGH 26.11.1996 4 Ob 2342/96g
Auch; Beis wie T4
- 1 Ob 108/97g
Auch; nur T2; Beisatz: Aus diesem Grund errechnet sich eine Aufhebung der Urteile der Vorinstanzen auch auf den Ausspruch des Ersturteils, dass die Gegenforderung des Beklagten nicht zu Recht bestehe. (T5)
Veröff: SZ 70/97
- 7 Ob 69/98t
Auch; Beis wie T4
- 7 Ob 41/99a
Auch; Veröff: SZ 72/35
- 2 Ob 270/97p
Auch; Beis wie T4; Beisatz: Will der Inhaber der Gegenforderung sein Recht unabhängig von der Forderung seines Prozessgegners durchsetzen, muss er anstatt der Aufrechnungseinrede eine Widerklage erheben. (T6)
- 4 Ob 242/99p
Auch; Beis wie T4
- 6 Ob 284/99d
Vgl auch; Beisatz: Von der Rechtskraft umfasst ist daher nach dem insofern wohl eindeutigen Wortlaut des
§ 411 ZPO nur die Entscheidung über den Nichtbestand der Gegenforderung der Beklagten im genannten Ausmaß. Eine darüber hinausgehende bindende Wirkung entfaltet die Entscheidung des Vorprozesses über die Gegenforderung nicht. Die restliche Gegenforderung kann selbständig eingeklagt oder in einem Folgeprozess neuerlich prozessual eingewendet werden. (T7)
- 9 ObA 284/00f
Vgl auch; Beis wie T4
- 6 Ob 110/02y
Auch; Beis wie T4
- 7 Ob 304/04p
Auch; Beis wie T7
- 6 Ob 51/05a
Vgl auch; Beisatz: In einem dreigliedrigen Urteil, das aufgrund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, ist weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein der Rechtskraft fähig. Dessen ungeachtet kann der Kläger eine Überschreitung des Berufungsantrags zu seinem Nachteil infolge des Verschlechterungsverbots geltend machen. Es besteht daher ein rechtliches Interesse des Klägers daran, dass nicht (allein) aufgrund seiner Berufung durch Verringerung der festzustellenden Klageforderung ein niedrigerer Teil der Gegenforderung zur Tilgung der Klageforderung herangezogen wird und er in Ansehung des zur Tilgung der Klageforderung herangezogenen Teils der Gegenforderung in Hinkunft noch belangt werden könnte. (T8)
- 9 Ob 112/06w
Auch; Beis wie T8; Beisatz: Nach der Rechtsprechung ist in einem dreigliedrigen Urteil, das aufgrund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein der Rechtskraft fähig. (T9)
- 4 Ob 87/07h
Auch; Beis wie T7
Veröff: SZ 2007/177
- 2 Ob 77/07y
Auch; nur T2; Beis wie T4; Beis wie T9
- 3 Ob 82/08t
Auch; Beis ähnlich wie T3; Beis wie T4
- 7 Ob 91/13b
Entscheidungstext OGH 02.10.2013 7 Ob 91/13b
Auch
- 9 Ob 6/14v
Entscheidungstext OGH 26.02.2014 9 Ob 6/14v
- 7 Ob 153/14x
Entscheidungstext OGH 10.12.2014 7 Ob 153/14x
- 3 Ob 173/16m
Entscheidungstext OGH 13.12.2016 3 Ob 173/16m
Auch; Beis wie T7
- 9 Ob 40/18z
Auch; Beisatz: Im dreigliedrigen Urteil erwächst die Entscheidung über das Zurechtbestehen der Klagsforderung nicht in Rechtskraft. (T10); Veröff: SZ 2018/79