Norm
ABGB §608Rechtssatz
Auf eine Liegenschaft, an der das Eigentumsrecht des Vorerben mit der Beschränkung durch die Substitution zugunsten des Nacherben einverleibt ist, kann auf Grund eines gegen den Vorerben lautenden Titels nur Exekution geführt werden, wenn die Zustimmung des Nacherben entweder im Sinne des § 9 EO nachgewiesen oder im Prozessweg erzwungen wird.
Anmerkung
Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen (doppelt erfasst) in ein einziges Rechtssatzdokument. Der Rechtssatz sollte nur mehr mit der führenden RS-Nummer RS0000285 zitiert werden.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0000285;RS0002601Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.01.2016