Norm
StVO §3 B1hRechtssatz
Der Vorrangberechtigte braucht nicht damit zu rechnen, dass jemand vorschriftswidrig und ohne Sicht nach rechts von links in die Kreuzung einfährt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0073339Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.11.2016