Norm
UWG §14 B3Rechtssatz
Es kommt nicht darauf an, ob im Einzelfall zwischen einem Mitglied der Interessentenvereinigung und einem Dritten ein Wettbewerbsverhältnis besteht; vielmehr genügt es, dass die von der Vereinigung nach ihrer Satzung vertretenen Interessen durch die beanstandete Handlung des Beklagten berührt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0079377Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.06.2020