Norm
BArbSchutzV §10 Abs2Rechtssatz
Es begründet keine grobe Fahrlässigkeit, wenn ein "Gleichgestellter" es unterläßt, für die Abschaltung einer Starkstromleitung zu sorgen, die drei Meter oberhalb des Standplatzes eines mit der Montage von Stahlblechleisten beschäftigten Arbeiters verläuft, nachdem er den Mitarbeiter auf die Gefahr aufmerksam gemacht hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0052267Dokumentnummer
JJR_19691120_OGH0002_0020OB00325_6900000_001