RS OGH 1969/11/20 2Ob325/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.1969
beobachten
merken

Norm

BArbSchutzV §10 Abs2
ASVG §334 Abs1

Rechtssatz

Es begründet keine grobe Fahrlässigkeit, wenn ein "Gleichgestellter" es unterläßt, für die Abschaltung einer Starkstromleitung zu sorgen, die drei Meter oberhalb des Standplatzes eines mit der Montage von Stahlblechleisten beschäftigten Arbeiters verläuft, nachdem er den Mitarbeiter auf die Gefahr aufmerksam gemacht hat.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 325/69
    Entscheidungstext OGH 20.11.1969 2 Ob 325/69

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0052267

Dokumentnummer

JJR_19691120_OGH0002_0020OB00325_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten