Norm
StPO §281 Abs1 Z3Rechtssatz
Die im § 281 Abs 1 Z 3 StPO enthaltene Anführung der Vorschriften, deren Verletzung diesen Nichtigkeitsgrund herstellt, ist eine streng taxative, eine analoge Anwendung auf andere Bestimmungen ist ausgeschlossen.
Entscheidungstexte