Norm
UWG §2 BRechtssatz
Ein Ausdruck, der bei der Fakturierung des Produktes gegenüber Wiederverkäufern gebraucht wird, dient dazu, an die Kunden weitergegeben zu werden, und ist damit für einen größeren Personenkreis bestimmt (JBl 1932,134).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0078317Dokumentnummer
JJR_19691125_OGH0002_0040OB00356_6900000_002