Norm
ABGB §302 BRechtssatz
Die Verurteilung zur Übergabe eines Unternehmens umfaßt als Zubehör alle Rechte, die mit diesem Unternehmen verbunden sind; eine besondere Anführung einzelner Teile des Zubehörs im Exekutionstitel wäre daher nur überflüssig und irreführend (vgl JBl 1951,164). vgl aber 5 Ob 166/72
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0000898Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011