Norm
ABGB §1392 DRechtssatz
Der Zessus kann dem Zessionar gegenüber einwenden, daß er die Forderung dem Zedenten zwar nach der Verständigung von der (damals noch nicht erfolgten) Zession, aber vor der Zession bezahlt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0032593Dokumentnummer
JJR_19691202_OGH0002_0080OB00234_6900000_001