RS OGH 1969/12/2 OBW1/66 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 02.12.1969
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Norm

ABGB §1336 E
ABGB §1336 F
KollV zwischen dem Wr Theaterdirektorenverband und dem ÖGB §26
SchSpG §27

Rechtssatz

Bühnen-Oberschiedsgericht 2.12.1969, OBW 1/66

Eine in einem Dienstvertrag nur der Höhe nach festgelegte Vertragsstrafe, für die im übrigen auf den einschlägigen KollV verwiesen wird, ist mangels gegenteiliger Vereinbarung für beide Teile verbindlich. Auch eine dem Gesamtwert des Vertrages entsprechende Vertragsstrafe kann übermäßig sein und unterliegt daher dem richterlichen Mäßigungsrecht.

Entscheidungstexte

  • OBW 1/66
    Entscheidungstext SON 02.12.1969 OBW 1/66
    Veröff: EvBl 1971/206 S 357 = ÖBl 1975,46

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:SON0002:1969:RS0105505

Dokumentnummer

JJR_19691202_SON0002_000OBW00001_6600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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