Norm
ABGB §922Rechtssatz
Bei Zusage bestimmter Eigenschaften der Sache, auf die sich der Käufer verlassen darf, haftet der Verkäufer auch im Fall eines vereinbarten Ausschlusses der Gewährleistung (so schon HS 5361).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0018523Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.05.2021