Norm
StVO §7 Abs1 IIDaRechtssatz
Der Kraftfahrer ist auch dann, wenn sich die Fahrbahn durch Hineinrücken des rechten Randes gegen die Mitte plötzlich verengt, berechtigt, schon eine gewisse Strecke vorher den Abstand zum rechten Fahrbahnrand so zu vergrößern, daß ein leichtes Linkslenken genügt, um nach der Verengung dem Fahrbahnrand unter Einhaltung des zulässigen Sicherheitsabstandes zu folgen. Nach einer Erweiterung der Fahrbahn wegen eines Zurückspringens des rechten Randes darf er eine sinngemäße Fahrweise wählen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0073608Dokumentnummer
JJR_19691204_OGH0002_0020OB00348_6900000_001