Norm
EO §39 Abs1 Z2 IIIBRechtssatz
Mangels einer aus der Aktenlage erkennbaren Exekutionsbeschränkung ist die Exekution sofort zu bewilligen; dem Verpflichteten bleibt es dann unbenommen, eine allenfalls nur bedingte Pfändbarkeit der in Exekution gezogenen Forderung nach § 39 Abs 1 Z 2 EO geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0001228Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012