Norm
ABGB §1497 IIIRechtssatz
Nur eine erfolgreiche, nicht aber eine erfolglose oder gar unzulässige Aufrechnungsreinrede kann bezüglich ihrer Wirkung auf den Lauf der Verjährungsfrist einer Klage gleichgehalten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0034496Dokumentnummer
JJR_19691211_OGH0002_0010OB00207_6900000_001