Norm
EO §7 Bb1Rechtssatz
Eine Verurteilung des Beklagten zur Leistung der bis zum Schluss der Verhandlung in I. Instanz aufgelaufenen Unterhaltsbeträge "abzüglich allfälliger Zahlungen" entspricht nicht den Erfordernissen des § 7 EO. Der Beklagte hat im Hinblick auf die Bestimmungen des § 35 EO einen Anspruch darauf, zu nicht mehr verurteilt zu werden, als er tatsächlich schuldig war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0000588Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2020