Norm
ASVG §189 Abs2Rechtssatz
Löst ein Unfall sowohl für den Krankenversicherungsträger als auch für den Unfallversicherungsträger eine Leistungspflicht aus, so geht der Anspruch gegen den Ersatzpflichtigen aus der Legalzession nach § 332 ASVG unabhängig von den Bestimmungen über den internen Ausgleich unter den Sozialversicherungsträgern auf jenen Versicherungsträger über, der nach den Bestimmungen des ASVG dem Verletzten gegenüber unmittelbar und in erster Linie leistungspflichtig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0075698Dokumentnummer
JJR_19691211_OGH0002_0020OB00321_6800000_001