RS OGH 1969/12/11 2Ob321/68, 2Ob373/68, 2Ob285/68 (2Ob286/68)

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Veröffentlicht am 11.12.1969
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Norm

ASVG §189 Abs2
ASVG §191 Abs2
ASVG §332 Abs1 A
Teilungsabk der Haftpflicht- und Kaskoversicherer allg

Rechtssatz

Löst ein Unfall sowohl für den Krankenversicherungsträger als auch für den Unfallversicherungsträger eine Leistungspflicht aus, so geht der Anspruch gegen den Ersatzpflichtigen aus der Legalzession nach § 332 ASVG unabhängig von den Bestimmungen über den internen Ausgleich unter den Sozialversicherungsträgern auf jenen Versicherungsträger über, der nach den Bestimmungen des ASVG dem Verletzten gegenüber unmittelbar und in erster Linie leistungspflichtig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0075698

Dokumentnummer

JJR_19691211_OGH0002_0020OB00321_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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