Norm
EKHG §9 Abs2 DRechtssatz
Außergewöhnliche Betriebsgefahr, wenn Personenkraftwagen nach links verrissen wird, weil vor ihm ein anderer Wagen plötzlich aus einer Kolonne ausbricht, und ein Zusammenstoß im Gegenverkehr entsteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0058507Dokumentnummer
JJR_19691211_OGH0002_0020OB00353_6900000_001