Norm
ABGB §1497 IIIRechtssatz
Die Verjährung wird durch die beim unzuständigen Gericht eingebrachte und von diesem zurückgewiesene Klage nicht unterbrochen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0034690Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.09.2013