Norm
UrhG §81Rechtssatz
Mangelnde Bestimmtheit des Begehrens, der Beklagte sei schuldig, "die Herstellung nachstehender Modelle" - welche im folgenden nur ganz allgemein, ohne nähere Kennzeichnung angeführt werden - "zu unterlassen".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0037722Dokumentnummer
JJR_19700113_OGH0002_0040OB00359_6900000_001