Norm
EO §35 ERechtssatz
Keine Streitanhängigkeit zwischen einem Schadenersatzprozeß und einem auf die gleichen Tatsachenbehauptungen gestützten Oppositionsprozeß, da dessen Zweck über den eines Leistungsstreites hinausgeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0001631Dokumentnummer
JJR_19700128_OGH0002_0030OB00006_7000000_001