RS OGH 1970/2/2 Bkd33/69

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Veröffentlicht am 02.02.1970
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Norm

DSt 1872 §2 F

Rechtssatz

Die leichtfertige Erstattung einer unbegründeten Strafanzeige gegen einen Kollegen und die damit im Zusammenhang erfolgte unbegründete Anzeige an die Standesbehörde begründen die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 33/69
    Entscheidungstext OGH 02.02.1970 Bkd 33/69
    Veröff: AnwBl 1972,327

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0055263

Dokumentnummer

JJR_19700202_OGH0002_000BKD00033_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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