- 8 Ob 13/70
Veröff: EvBl 1970/250 S 436 = MietSlg 22574
- 5 Ob 13/73
Entscheidungstext OGH 31.01.1973 5 Ob 13/73
Vgl auch; Veröff: ImmZ 1975,36(E6)
- 7 Ob 140/73
Entscheidungstext OGH 22.08.1973 7 Ob 140/73
Beisatz: Der bloß tatsächliche Zusammenhang genügt beim Mangel des ursächlichen rechtlichen Zusammenhanges der Tätigkeit des Vermittlers zu dem eingetretenen Nutzen des Auftraggebers nicht für das Entstehen des Provisionsanspruches. (T1)
Veröff: ImmZ 1975,36(E9)
- 5 Ob 221/73
Entscheidungstext OGH 14.11.1973 5 Ob 221/73
Veröff: ImmZ 1975,37(E10,11)
- 1 Ob 208/75
Veröff: SZ 48/122 = EvBl 1976/143 S 271 = MietSlg 27573 = ImmZ 1976,165
- 4 Ob 528/77
Entscheidungstext OGH 18.10.1977 4 Ob 528/77
Beis wie T1
- 8 Ob 563/78
Entscheidungstext OGH 21.11.1978 8 Ob 563/78
- 4 Ob 502/79
Entscheidungstext OGH 13.03.1979 4 Ob 502/79
Zweiter Rechtsgang zu 4 Ob 528/77
- 1 Ob 735/80
Entscheidungstext OGH 28.01.1981 1 Ob 735/80
Veröff: MietSlg 33553
- 3 Ob 611/81
Entscheidungstext OGH 08.10.1981 3 Ob 611/81
Beis wie T1
- 2 Ob 679/85
- 4 Ob 604/87
Vgl auch; Beisatz: Kam es - ohne Beiziehung des Vermittlers - wegen der Höhe des geforderten Preises zu keinem Abschluss und auch zu keinen Verhandlungen, ist Kausalität der geraume Zeit später einsetzenden, zum Vertragsabschluss führenden Vermittlungstätigkeit anzunehmen. (T2)
Veröff: JBl 1988,180
- 9 ObA 246/88
Vgl auch; Beisatz: Hier: Betriebliches Vorschlagswesen (
§ 48 ASGG). (T3)
- 6 Ob 514/90
- 1 Ob 563/95
Auch
- 1 Ob 260/00t
Vgl; Beisatz: Die bloß als natürliche Kausalität zu wertende Tatsache eines ohne das Einschreiten des Vermittlers unterbliebenen Kontakts der späteren Vertragspartner kann einem Anspruch auf Vermittlungsprovision wegen des Erfordernisses der Verdienstlichkeit nicht als taugliche Grundlage dienen. (T4)
- 7 Ob 155/01x
Beis wie T4
- 6 Ob 25/06d
Beisatz: Entscheidend ist, ob die an sich verdienstliche und (zumindest mit-)kausale Tätigkeit des Immobilienmaklers für das letztlich zustandegekommene Geschäft bei wertender Betrachtung der Gesamtumstände im konkreten Einzelfall als inadäquat angesehen werden muss. (T5)
Beisatz: Hier: Adäquater Kausalzusammenhang bejaht: Die Käuferin erinnerte sich weniger als vier Monate nach der Besichtigung, die über Initiative des Immobilienmaklers zustandegekommen war, selbst an das Haus und suchte darauf hin von sich aus - ohne spätere Tätigkeit einer dritten Person - den Kontakt zu den Verkäufern. (T6)
- 7 Ob 169/06p
Beis wie T5
- 6 Ob 71/07w
- 4 Ob 12/09g
- 4 Ob 23/09z
Auch
- 2 Ob 91/10m
Beis wie T5; Vgl Beis wie T6; Beisatz: Hier: Kein endgültiges Scheitern der Vertragsgespräche, wenn der Verkäufer in angemessenem Zeitabstand zur Tätigkeit des Maklers nach dem Vorliegen eines konkreten Angebots eines Dritten von sich aus den Kontakt mit dem vom Makler namhaft gemachten Interessenten suchte. (T7)
Beisatz: Die Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss geht grundsätzlich nicht schon deshalb verloren, weil zwischenzeitig auch andere Ursachen für den Vertragsabschluss gesetzt worden sind. (T8)
- 1 Ob 42/12a
Entscheidungstext OGH 23.03.2012 1 Ob 42/12a
- 5 Ob 256/12a
Entscheidungstext OGH 16.07.2013 5 Ob 256/12a
Beis wie T5; Beisatz: Umstände, die zur Verneinung der Adäquanz einer an sich verdienstlichen und (mit-)kausalen Tätigkeit des klagenden Immobilienmaklers führen können, sind etwa das Scheitern der ursprünglichen Vertragsverhandlungen an sehr unterschiedlichen Preisvorstellungen der Parteien, die für den folgenden Vertragsabschluss maßgebliche spätere Eigeninitiative der anderen Vertragspartei oder eines unbeteiligten Dritten ohne neuerliche Aktivität des Maklers und der (sehr) lange Zeitabstand zwischen dem Tätigwerden des Maklers und dem Vertragsabschluss. (T9)
Beisatz: Adäquitätsfragen sind grundsätzlich einzelfallbezogen. (T10)
- 8 Ob 74/15p
Entscheidungstext OGH 29.10.2015 8 Ob 74/15p
Auch; Beis wie T5; Beis wie T8; Beis wie T10
- 3 Ob 110/16x
Entscheidungstext OGH 13.07.2016 3 Ob 110/16x
Auch; Beis wie T5
- 3 Ob 27/17t
Entscheidungstext OGH 29.03.2017 3 Ob 27/17t
Beis wie T5
- 1 Ob 78/17b
Entscheidungstext OGH 24.05.2017 1 Ob 78/17b
Vgl auch; Beis wie T10
- 4 Ob 138/17y
Entscheidungstext OGH 24.08.2017 4 Ob 138/17y
Auch; Beis wie T2; Beis wie T5; Beis wie T9; Beis wie T10; Beisatz: Ob im Einzelfall ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der Tätigkeit eines Immobilienmaklers und eines Vermittlungserfolgs zu bejahen ist, betrifft im Allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage iSd
§ 502 Abs 1 ZPO. (T11)
- 4 Ob 144/17f
Entscheidungstext OGH 24.08.2017 4 Ob 144/17f
Beis wie T5; Beis wie T9
- 9 Ob 43/17i
Vgl auch; Beis wie T9; Beis wie T10
- 7 Ob 68/18b
Beis ähnlich wie T5
- 3 Ob 86/19x
Auch; Beis wie T10
- 10 Ob 107/18k
Beis wie T5; Beisatz: Auch eine weitere Vermittlungstätigkeit des Immobilienmaklers nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Verkäufer kann im Einzelfall verdienstlich und adäquat sein. (T12)
- 10 Ob 39/20p
Beis wie T5; Beis wie T9; Beis wie T10
- 6 Ob 38/22i
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T5; Beis wie T9; Beis wie T10; Beis wie T11; Beisatz: Hier: Keine (auch nur anteilige) Provision des ersten Maklers, wenn der neuerliche Kontakt zwischen den Kaufvertragsparteien nicht etwa dadurch hergestellt wurde, dass der von der Verkäuferin beauftragte „neue“ Makler von sich aus auf den bereits von seinem Vorgänger namhaft gemachten Kaufinteressenten zuging oder der Käufer gezielt den Kontakt suchte, um die gescheiterten Verhandlungen wieder aufzunehmen, sondern sich der Käufer auf eine allgemein gehaltene Zeitungsannonce des zweiten Maklers hin meldete. (T13)