Norm
ABGB §613Rechtssatz
Pflichtteilsansprüche sind Nachlaßschulden und können als solche im Fall einer fideikommissarischen Substitution nur gegen den Vorerben geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0012558Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.05.2022