Norm
ZPO §235 FRechtssatz
Klagsänderungen, die am Anfang des Rechtsstreites beantragt wurden, schon deshalb nicht zuzulassen, weil das ursprüngliche Klagebegehren ohne jede weitere Beweisaufnahme abgewiesen werden könnte, geht nicht an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0039505Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018