Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Verletzung der Berufspflichten und Verstoß gegen Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes, wenn der Rechtsanwalt - lediglich um die Gegenpartei einzuschüchtern - sich als Zeuge über ihr Eingeständnis der Ehestörung vor Gericht anbietet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0056022Dokumentnummer
JJR_19700223_OGH0002_000BKD00003_7000000_002