RS OGH 1970/2/25 7Ob29/70, 7Ob11/79, 7Ob46/85, 7Ob244/06t

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Veröffentlicht am 25.02.1970
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Norm

VersVG §23
VersVG §152

Rechtssatz

§ 152 VersVG kommt nur hinsichtlich der Herbeiführung des einzelnen Versicherungsfalles zur Anwendung, beseitigt aber nicht die Bestimmungen über die Gefahrenerhöhung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0080331

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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