Norm
ABGB §474Rechtssatz
Mit Zustimmung des Eigentümers der dienenden Liegenschaft kann eine Grunddienstbarkeit in eine unregelmäßige Dienstbarkeit umgewandelt werden, wenn ihr Inhalt dies gestattet (hier: Berechtigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Schilifts).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0011553Dokumentnummer
JJR_19700226_OGH0002_0010OB00031_7000000_001