RS OGH 1970/3/3 4Ob105/69

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Veröffentlicht am 03.03.1970
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Norm

DHG §2

Rechtssatz

Von einer entschuldbaren Fehlleistung nach § 2 Abs 2 DHG kann bei einem vorsätzlichen Betrug mit einer Schadenshöhe von dreißigtausend Schilling nicht gesprochen werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 105/69
    Entscheidungstext OGH 03.03.1970 4 Ob 105/69
    Veröff: Arb 8756

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0054724

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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