Norm
DHG §2Rechtssatz
Von einer entschuldbaren Fehlleistung nach § 2 Abs 2 DHG kann bei einem vorsätzlichen Betrug mit einer Schadenshöhe von dreißigtausend Schilling nicht gesprochen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0054724Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.05.2017