Norm
ZPO §235 DRechtssatz
Die Umwandlung eines Feststellungsbegehrens auf die aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis abgeleiteten Leistungen ist eine echte Klagsänderung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0039460Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.07.2021