Norm
ABGB §1324Rechtssatz
Einschlafen eines Autolenkers muß nicht unbedingt auf grober Fahrlässigkeit beruhen; vielmehr sind die Umstände zu prüfen, wie es dazu gekommen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0030458Dokumentnummer
JJR_19700303_OGH0002_0040OB00003_7000000_001