Norm
ABGB §365 C2Rechtssatz
Die Rechtsnachfolge nach einer entschädigungslos im Ausland konfiszierten AG. hinsichtlich des inländischen Vermögens durch eine communio incidens der Aktionäre braucht nicht eigens nachgewiesen werden, wenn dies bereits im Titelurteil ausgedrückt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0000729Dokumentnummer
JJR_19700304_OGH0002_0030OB00020_7000000_001