Norm
ABGB §1412Rechtssatz
Der Gläubiger ist in Verzug, wenn der Schuldner einen richtig errechneten Betrag als Vollzahlung leisten, der Gläubiger ihn jedoch nur als Teilzahlung annehmen will, weil er unrichtig einen höheren Schuldbetrag errechnet hat (so schon SZ 26/95).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0033281Dokumentnummer
JJR_19700305_OGH0002_0020OB00057_7000000_001