Norm
ASVG §176 Abs1 Z6Rechtssatz
Versicherter im Sinne der § 332 bis 334 ASVG ist jeder, dem Ansprüche auf Leistungen nach dem ASVG zustehen. Ob diese Ansprüche wegen des Bestehens eines versicherungspflichtigen Verhältnisses oder wegen einer davon losgelösten Gleichstellung mit einem Arbeitsunfall begründet sind, ist nicht entscheidend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0084144Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017