Norm
ASVG §333 Abs4Rechtssatz
Ein Rundfunkredakteur, der die Aufnahme einer Reportage verantwortlich leitet, ist gegenüber einem ihm hiefür beigegebenen Tonmeister, der bei der Aufnahme seinen Weisungen in Fachfragen unterliegt, Aufseher im Betrieb im Sinne des § 333 Abs 4 ASVG, und zwar auch schon während der gemeinsamen Dienstfahrt zum Einsatzort.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0085824Dokumentnummer
JJR_19700310_OGH0002_0040OB00013_7000000_001