Norm
UWG §9 F2Rechtssatz
Bei der Beurteilung eines auf eine Firma oder eine registrierte Marke gestützten Unterlassungsanspruchs nach § 9 Abs 3 UWG ist das Gericht nicht an die Stellungnahme der Registrierbehörde gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0079364Dokumentnummer
JJR_19700401_OGH0002_0040OB00316_7000000_002