RS OGH 1970/4/6 Bkd37/69

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Veröffentlicht am 06.04.1970
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Norm

DSt 1872 §2 F

Rechtssatz

Die Ankündigung eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Kollegen, ihm "in allen zukünftigen Rechtsstreitigkeiten die größten Schwierigkeiten und keinerlei Entgegenkommen" zu erweisen, bildet sowohl eine Berufspflichtenverletzung als auch einen Verstoß gegen Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 37/69
    Entscheidungstext OGH 06.04.1970 Bkd 37/69

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0055378

Dokumentnummer

JJR_19700406_OGH0002_000BKD00037_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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