RS OGH 1970/4/8 6Ob86/70, 8Ob529/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.1970
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Norm

MG §19 Abs2 Z11 D1
MRG §30 Abs2 Z5 C

Rechtssatz

Bei Prüfung des dringenden Wohnbedürfnisses des Eintrittswerbers ist nicht mehr der besonders strenge Maßstab der ersten Nachkriegszeit anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0068538

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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