Auch; Beisatz: Zahlen (ebenso wie Buchstaben) werden vom Geschäftsverkehr regelmäßig als Typenangaben, Mengenangaben, Sortenangaben, Qualitätsangaben oder Größenangaben aufgefaßt und sind daher nur ausnahmsweise - insbesondere im Fall ihrer Verkehrsgeltung - zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen geeignet. (T1) Veröff: ÖBl 1978,13