Norm
ZPO §235 Abs2 ARechtssatz
Wird zu einem weiteren, in der Klage nicht geltend gemachten Rechtsgrund, der sich aus dem Vorbringen des Beklagten ergibt, verhandelt und entschieden, ist die Prozeßlage analog derjenigen nach § 235 Abs 2 ZPO zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0039245Dokumentnummer
JJR_19700416_OGH0002_0020OB00136_7000000_001