RS OGH 1970/4/28 4Ob27/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1970
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Norm

ABGB §1299 A3
ABGB §1299 G
DHG §2

Rechtssatz

Ein Angestellter der eine ordnungsgemäße kaufmännische Lehre absolviert hat und anschließend als Verkäufer in die Lebensmittelbranche, dann etwa ein Jahr lang als Filialleiter in einem Lebensmittelgeschäft tätig war, hat nach § 1299 ABGB die für die Ausübung des Berufs eines Filialleiters eines Lebensmittelgeschäftes erforderlichen nicht gewöhnlichen Kenntnisse zu präsentieren.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 27/70
    Entscheidungstext OGH 28.04.1970 4 Ob 27/70
    Veröff: Ind 1971 H3-4/798 = Arb 8762 = SZ 43/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0038160

Dokumentnummer

JJR_19700428_OGH0002_0040OB00027_7000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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