Norm
ABGB §896Rechtssatz
Der Arbeitgeber, gegen den die Haftung für die nichteinbehaltene Lohnsteuer geltend gemacht wurde, kann mit seinem Regreßanspruch gegen den Arbeitnehmer als Steuerschuldner nur dann durchdringen, wenn er die Interessen des mithaftenden Arbeitnehmers während des Steuerprüfungsverfahrens entsprechend gewahrt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0030829Dokumentnummer
JJR_19700428_OGH0002_0040OB00021_7000000_001