Norm
StVO §3 A2Rechtssatz
Es widerspricht dem Vertrauensgrundsatz, von einem Verkehrsteilnehmer, der selbst alle für ihn maßgebenden Vorschriften beachtet hat, zu verlangen, daß er ohne besonderen Anlaß die Möglichkeit eines vorschriftswidrigen Verhaltens eines anderen Verkehrsteilnehmers in Rechnung stellen müsse.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0073160Dokumentnummer
JJR_19700430_OGH0002_0020OB00134_7000000_002