Norm
StPO §281 Z1aRechtssatz
Die nicht gehörige Wahrung der Interessen des Angeklagten durch den gewählten Verteidiger erfüllt diesen Nichtigkeitsgrund nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0099261Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013