RS OGH 1970/5/6 5Ob106/70, 4Ob86/08p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.05.1970
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Norm

ABGB §1096 E
ABGB §1298
JN §1 DVj1
MG §8
MRG §3 Abs2 Z2

Rechtssatz

Wenn einer Klage, die auf Bezahlung eines Geldbetrages zur Behebung von Schäden des im Gebrauch des Bestandstückes gestörten Mieters gerichtet ist, nicht entnommen werden kann, dass damit ein Anspruch nach § 8 MG erhoben wird, ist der Rechtsweg zulässig.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 106/70
    Entscheidungstext OGH 06.05.1970 5 Ob 106/70
    Veröff: MietSlg 22127
  • 4 Ob 86/08p
    Entscheidungstext OGH 08.07.2008 4 Ob 86/08p
    Auch; Beisatz: Der Anspruch auf Erhaltungsarbeiten nach § 3 MRG besteht neben dem Anspruch des Mieters auf Schadenersatz nach § 1298 ABGB (hier: Wasserrohrbruch führte zu Schaden an Geschoßzwischendecke und Wandverfliesung in der Wohnung darunter). (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0021584

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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